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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel
(1)  Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft („Mietobjekt“):

Reetdachhaus Dudeck

(Doppelhaushälfte eines Ferienhauses),

Oberdorf 11, 18233 Peperlow
 

Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt
 

(2) Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert und wird mit folgender Ausstattung vermietet:
•    1 Schlafzimmer mit Doppelbett und Schlafcouch, Kleiderschrank, Fernseher
•    1 Schlafzimmer mit Doppelbett, Kleiderschrank und Fernseher
•    2 Badezimmer (WC, Dusche, Fön, Schminkspiegel)
•    1 Wohnzimmer (Esstisch, Fernseher, Couchecke)
•    1 offene Küche (Backofen, Herd, Spülmaschine, Kaffeemaschine, Toaster)
•    Kleiner Garten mit Terrasse und Gartenmöbeln
(3) Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die folgenden Einrichtungen zu benutzen: PKW-Stellplatz, Waschmaschine, Trockner (gegen Entgelt)
(4) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 2 Haustürschlüssel.

§ 2 An- und Abreise
(1) Die Anreise erfolgt am Anreisetag zwischen 15.00 und 19.00 Uhr.
(2) Die Abreise erfolgt am Abreisetag zwischen 9.00 und spätestens 11.00 Uhr.
(3) Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und den Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen.

 

§ 3 Zahlungsweise
(1) Der Mietpreis setzt sich aus dem Preis pro Nacht und der Endreinigung zusammen.
(2)  Der Betrag ist wie folgt zu entrichten: 25% bei Buchung und 75% des Betrages 30 Tage vor Anreise
Die Kaution in Höhe von 100 € ist mit der Restzahlung zu überweisen und wird nach der Mietzeit per Überweisung erstattet
(3) Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

 

§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
(1)  Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Kündigung
-    bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
-    bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
-    bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
-    bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
-    ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

(2) Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.

(3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

(4) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

 

§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters

(1)  Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.

(2)  Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.

(3) Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nicht gestattet


Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

 

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